Bad Wildungen ist ein Heilbäderzentrum und Staatsbad im Landkreis Waldeck-Frankenberg im westlichen Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
17.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34521–34537
Vorwahl
05621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elim, RödernHof, Elim, RödernHof
Gemeinde Bad Wildungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ dient der planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets westlich der Industriestraße entlang der Bundesstraße 253, mit fünf geplanten Bauplätzen und der Verlegung des Großen Brunnenbachs nach Norden sowie der Schaffung von Uferrandbereichen. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in drei Teilbereichen geplant, einschließlich Flächen östlich und westlich der Straße Neue Mühle und am Kirschenbach südlich von Braunau.
Der zweite Bebauungsplan, Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung), sieht vor, im westlichen Teil der Hauptstraße in Reinhardshausen Schank- und Speisewirtschaften allgemein zuzulassen. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024, und Stellungnahmen können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.